Nach Ausscheiden eines Sitzungspräsidenten, der mindestens elf Jahre ununterbrochen und ehrenamtlich dem Verein zur Verfügung stand, kann dieser zum Ehrensitzungspräsidenten ernannt werden; das Mindestalter sollte jedoch 50 Jahre betragen.
Folgende Ehrensitzungspräsidenten wurden bisher ernannt:
Auszeichnungsjahr | Name |
---|---|
1998/1999 | Hessel, Heinz |